- Seit 24. Juni 2005
- für alle Wohnungen mit einer Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 31.12.2014
- mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
- Regelung in (HBO) Hessische Bauordnung § 13
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